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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

NORTH SHORE GMBH
Mirko Thumann
Sachsenring 40 B
28790 Schwanewede

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden unter https://www.northshore-gmbh.de/agb online abgerufen und gespeichert werden. Auf Wunsch können die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen auch unter der E-Mail-Adresse info@northshore-gmbh.de in elektronischer oder gedruckter Form angefordert werden.

 

Präambel

North Shore bietet verschiedene Leistungen im Theater- und Veranstaltungsbereich an. Diese Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die Rahmenbedingungen für eine Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu regeln und gelten für alle Lieferungen und Leistungen der North Shore, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines

(1) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für North Shore unverbindlich, soweit North Shore deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch wenn North Shore der Geltung von Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

(2) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde North Shore gegenüber nach Vertragsschluss abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Die Kündigungserklärung eines Auftrages bedarf der Schriftform.

(3) Der Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hat nur klarstellende Bedeutung. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten diese auch ohne eine solche Klarstellung.

(4) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. North Shore wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Rechtsfolgen des Schweigens besonders hinweisen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde beauftragt North Shore mit den von North Shore angebotenen Dienst- und Werkleistungen sowie sonstigen Lieferungen von Waren im vereinbarten Umfang. 

(2) North Shore wird dem Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die bestellten Leistungen und Waren gemäß eines Einzelauftrages und der nachfolgenden Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen.

 

§ 3 Vertragsschluss 

(1) Der Vertrag zwischen Kunde und North Shore kommt durch die Annahme der Auftragsanfrage des Kunden durch die North Shore oder durch Angebotsfreigabe des Kunden zustande. North Shore unterbreitet dem Kunden auf Anfrage ein Angebot (Kostenvoranschlag). Die Auftragsannahme des Kunden erfolgt auf der Grundlage des Angebotes (Kostenvoranschlag) durch North Shore oder der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen am Angebot sind Auftragsanfragen des Kunden und bedürfen der ausdrücklichen Annahme durch North Shore in Textform. Aufträge gelten mit Bestätigung (Freigabe des Kunden) des Angebotes (Kostenvoranschlag) per Email als erteilt. Bis zur Annahme sind Angebote und Kostenvoranschläge freibleibend und unverbindlich. Stornierungen und Auftragsänderungen sowie Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklichem Einverständnis in Textform durch North Shore als angenommen. Änderungen oder Stornierungen durch North Shore gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

(2) Von North Shore übermittelte (meist per E-Mail) Besprechungsprotokolle, Auftragsdetails und Abnahmetermine. sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

(3) Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel die North Shore erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der North Shore. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist North Shore nicht verpflichtet.

 

§ 4 Auftragserteilung an Dritte

North Shore ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

 

§ 5 Leistung, Lieferung, Fristen, Annahmeverzug

(1) Unsere Liefer- und Leistungsverpflichtungen sind erfüllt, sobald der Kunde die Arbeiten und Leistungen von North Shore abnimmt oder verwendet. Von North Shore bestimmte Abnahmetermine sind für den Kunden verbindlich. Nimmt der Kunde rechtzeitig angekündigte Abnahmetermine nicht wahr, so gelten die Arbeiten und Leistungen der North Shore als abgenommen. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

(2) Dies gilt nicht für Dienstleistungen der Noth Shore, die keiner Abnahme oder konkreten Verwendung bedürfen. Die Leistungsverpflichtung ist mit Erbringung der Dienstleistung erfüllt.

(3) Leistungstermine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn North Shore diese in Textform bestätigt hat und der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. North Shore haftet nicht für Terminänderungen oder Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung oder Lieferung Dritter. Dies gilt nicht für Dritte, die im Auftrag von North Shore handeln.

(4) Sofern North Shore ihre vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streik und rechtmäßiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die für den North Shore unvorhersehbar sind und die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, entstehen hieraus keine Ansprüche des Kunde. Ausgenommen hievon ist der Rücktritt vom Vertrag, wenn die Leistung nicht mehr erbracht werden kann oder für den Kunden aufgrund der Verzögerung hieran kein Interesse mehr besteht. Im Übrigen verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren auch dann ihre Gültigkeit, wenn North Shore in seiner Änderungsbestätigung hierauf nicht noch einmal ausdrücklich hinweist.

(6) Hat North Shore ein berechtigtes Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht an seiner Leistung oder kann seine Leistung aus Umständen, die in der Risiko- oder Haftungssphäre des Kunden liegen nicht erbringen, so kommt der Kunde in Annahmeverzug. Im Falle des Annahmeverzuges hat North Shore Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung.

(7) Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Ablauf einer angemessenen von ihm gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe des § 8 geltend zu machen. Ebenfalls unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte von North Shore, insbesondere jene bei Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung).

 

§ 6 Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Maßgebend sind die im Angebot in Euro angegebenen Preise, zuzüglich Reisekosten und der jeweils gültigen Umsatzsteuer. 

(2) Soweit keine individuellen Preise in Textform –Kostenvoranschlag per Email (info@northshore-gmbh.de- vereinbart wurden, gilt die Preisliste von North Shore in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart. Die Preisliste finden Sie unter https://www.northshore-gmbh.de/agb online. Dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Änderungen des Kunden, die nicht im Angebot (Kostenvoranschlag) der North Shore enthalten sind.

(3) Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen, behält sich North Shore das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

(5) Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung dieser Verfahren mangels Masse abgelehnt, so hat North Shore das Recht vom Vertrag zurückzutreten

(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

§ 7 Gewährleistung

(1) Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. 

(2) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von North Shore durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Das Recht North Shores, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung

(1) North Shore haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von ihm übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) North Shore haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung North Shores jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

 

§ 9 Verjährung

(1) Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Ware. Soweit im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz oder bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB, einem Rechtsmangel gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) BGB oder wenn die Ware eine Sache gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) darstellt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

§ 10 Datenschutz

Wir gewährleisten die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf von uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten des Kunden bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hamburg.

 

 

 Stand: 12.02.2025

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